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Stand: 17.06.2010


Änderung der Systemdienstleistungsverordnung für Windenergieanlagen

Die Bundesregierung hat am 16. Juni 2010 eine Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung beschlossen.

Die Verordnung sieht vor, dass die Übergangsfrist, innerhalb derer Neuanlagen Systemdienstleistungen für den Stromnetzbetrieb zu erbringen haben und dies durch Zertifizierung nachweisen müssen, vom 30. Juni 2010 bis zum 31. März 2011 verlängert wird. Die Fristverlängerung ist notwendig geworden, um den Herstellern von Windenergieanlagen genügend Zeit zu geben, um den Nachweis zu erbringen, dass ihre Anlagen den Anforderungen der SDLWindV entsprechen. Die bisher geltende Frist war dafür nicht ausreichend. Mit der Verlängerung der Übergangsregelung wird ein andernfalls zu befürchtender Ausbaustopp der Windenergie in der zweiten Hälfte 2010 vermieden.

Die geänderte Verordnung sieht vor, dass Anlagen, die bis zum 1. April 2011 in Betrieb genommen werden, einen Bonus von 0,5 Cent je Kilowattstunde erhalten, wenn sie Anforderungen zur Erhöhung der Netzstabilität erfüllen. Die Zustimmung des Bundestages oder des Bundesrates zur Änderung der Verordnung ist nicht notwendig.

Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen
(Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV)

- amtliche Fassung vom 3. Juli 2009 -

Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 2009, S. 1734.

Hintergrund

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2009 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) beschlossen. Diese Verordnung ist am 11. Juli 2009 einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Die Verordnung kann auf der Seite des Bundesanzeiger heruntergeladen werden. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei hohen Anteilen von Windenergie im Netz zu erhöhen und die technische Entwicklung in diesem Gebiet voranzutreiben und so die Weichen für den weiteren Ausbau der Windenergie zu stellen. Deshalb sollen Betreiber von Windenergieanlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, einen Bonus von 0,7 Cent pro Kilowattstunde erhalten, wenn sie u. a. bestimmte Anforderungen an die Spannungshaltung im Netzfehlerfall am Netzverknüpfungspunkt erfüllen. Für Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb gehen, werden etwas weitergehende Anforderungen für die Zahlung der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gestellt. Auch sie sollen jedoch anfänglich einen Bonus von 0,5 Cent pro Kilowattstunde für den Zeitraum der Anfangsvergütung erhalten, um die höheren Kosten auszugleichen. Im Bereich des Mittelspannungsnetzes wird auf die Anforderungen der Mittelspannungsrichtlinie 2008 des BDEW verwiesen, im Bereich des Hochspannungsnetzes auf die Anforderungen des TransmissionCode 2007, der allerdings an einigen Stellen präzisiert wird. Für Anlagen, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01. Juli 2010 in Betrieb gehen, gelten besondere Regeln. Die Verordnung wird am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft treten.